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   KG, 07.01.2004 - 24 W 210/02   

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https://dejure.org/2004,3312
KG, 07.01.2004 - 24 W 210/02 (https://dejure.org/2004,3312)
KG, Entscheidung vom 07.01.2004 - 24 W 210/02 (https://dejure.org/2004,3312)
KG, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - 24 W 210/02 (https://dejure.org/2004,3312)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Verlangen der Anteile der Kaufpreisreduzierung neben den voraussichtlichen Kosten der ordnungsgemäßen Erstherstellung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft; Verfolgung von vertraglichen Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums als ...

  • Judicialis

    WEG § 16 II; ; WEG § 21 III; ; BGB § 634; ; BGB § 816 I 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachmängel; Gewährleistung wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum; getrennte Prozesse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergleich einzelner Eigentümer über Mängelanspüche: Folgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinschaftseigentum: Welche Folgen hat (unwirksamer) Vergleich einzelner Eigentümer über Mängelanspüche? (IBR 2004, 511)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1672
  • NZBau 2004, 437
  • NZM 2004, 303
  • ZMR 2004, 531
  • IBR 2004, 511
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.06.1991 - VII ZR 372/89

    Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines

    Auszug aus KG, 07.01.2004 - 24 W 210/02
    Die Gemeinschaft kann den von einem Mangel am Gemeinschaftseigentum betroffenen Wohnungseigentümer ermächtigen, selbstständig Schadensersatz mit dem Antrag auf Zahlung an die Gemeinschaft oder Minderung zu verlangen (BGHZ 114, 383 ff.; BGHZ 74, 258 ff., BGH NJW 1983, 453 ff., jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus KG, 07.01.2004 - 24 W 210/02
    Die Gemeinschaft kann den von einem Mangel am Gemeinschaftseigentum betroffenen Wohnungseigentümer ermächtigen, selbstständig Schadensersatz mit dem Antrag auf Zahlung an die Gemeinschaft oder Minderung zu verlangen (BGHZ 114, 383 ff.; BGHZ 74, 258 ff., BGH NJW 1983, 453 ff., jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 04.11.1982 - VII ZR 53/82

    Geltendmachung von Mängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus KG, 07.01.2004 - 24 W 210/02
    Die Gemeinschaft kann den von einem Mangel am Gemeinschaftseigentum betroffenen Wohnungseigentümer ermächtigen, selbstständig Schadensersatz mit dem Antrag auf Zahlung an die Gemeinschaft oder Minderung zu verlangen (BGHZ 114, 383 ff.; BGHZ 74, 258 ff., BGH NJW 1983, 453 ff., jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 18.06.2001 - 17 U 167/99

    Sondervereinbarung einzelner Wohnungseigentümer mit Bauträger über Mängel am

    Auszug aus KG, 07.01.2004 - 24 W 210/02
    Damit war dieser Vergleich gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft zunächst unwirksam (vgl. OLG Hamm MDR 2001, 1110 = NZM 2001, 1144).
  • OLG München, 25.01.2012 - 27 U 501/10

    Andere Konstruktion ausgeführt: Haftung noch 17 Jahre nach Abnahme!

    Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann den von einem Mangel am Gemeinschaftseigentum betroffenen Wohnungseigentümer ermächtigen, den kleinen Schadenersatz selbständig geltend zu machen; vgl. hierzu KG NJW 2004, 1672; BGH NJW 1983, 453.
  • OLG Dresden, 26.07.2007 - 10 U 2169/05
    Schließlich ist die Verfahrensakte des Landgerichts Halle (Az.: 9 O 456/00) zu Beweiszwecken beizuziehen, um festzustellen, ob in dem dortigen Verfahren zwischen dem Beklagten und der ursprünglichen Klägerin zu 8) auch streitgegenständliche Mängel verglichen worden sind, so dass bei Genehmigung des Vergleichs durch die Kläger gegebenenfalls eine Anrechnung im hiesigen Verfahren in Betracht käme (vgl. hierzu KG, IBR 2004, 511; OLG Hamm, BauR 2001, 1765).
  • KG, 25.05.2005 - 24 W 100/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Mehrheitsbeschluss über die Geltendmachung von

    Es ist seit langem anerkannt, dass die Wohnungseigentümer auch die auf einzelnen Verträgen beruhenden Mängelansprüche, insbesondere die sogenannten sekundären Gewährleistungsansprüche, zur Angelegenheit der Gemeinschaft machen dürfen (BGHZ 81, 35 = NJW 1981, 1841; BayObLG NJW-RR 2000, 379 = ZMR 2000, 113; KG NJW 2004, 1672 = ZMR 2004, 531), was auch dem Baubetreuer zugute kommt, weil dieser nicht unterschiedlichen Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt wird.
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